Regesten der Landgrafen von Hessen
1411 Januar 11
Hildebrand von Boventen stellt Landgraf Hermann Bürgen für sein Wohlverhalten
Regest-Nr. 11347
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A I g Fehde- und Urfehdebriefe Nr. 582. Pergament, 29,5 br:26,5 h, Plica 2,9 cm. Fragmente der zwei runden Siegel an Pergamentstreifen. Regesten: Urkundenbuch der Herren von Boventen, S. 215 Nr. 258. - Regest
- Hildebrand von Boventen, Heinrichs von Boventen son, erklärt, daß er gefangener junghern Hermans lantgraven zu Hessen sei, der ihm seines gefengniss tag gegeben habe bis uff den nehisten mantag nach dem volgen Ostertag. Nach Ablauf dieser Frist will er sich wieder auf das Schloß Kassel (Cassel) zurückbegeben, bis der Landgraf oder seine Erben ihn freilassen. Während seiner Abwesenheit will er sich jeglicher roiberie enthalten. Als Bürgen setzt er den festen junghern Gunthern van Boventen. Falls Hildebrand die ihm gesetzte Frist überschreiten, auf Mahnung nicht kommen oder in anderer Weise meineidig werden sollte, soll der Bürge auf schriftliche oder mündliche Mahnung hin innerhalb von 14 Tagen mit einem Knecht und zwei Pferden in einer Kasseler Herberge, die ihm der Landgraf oder ein Amtmann zuweist, Einlager halten, bis 60 fl. rh. Und die koste und bodenlohn bezahlt sind. Günter von Boventen verspricht, die genannten Bürgschaftsverpflichtungen einzuhalten. Sollte er dies versäumen, kann der Landgraf ihm phenden an gerichten, luten, dorfferen und guten, ohne daß Günter ihn daran hindern darf. Hildebrand und Günter geloben, sich ihren Verpflichtungen mit keinen geistlichen ader wertlichen rechten nach mit woltade der rechten mit worten nach mid werken in keiner hande zu entziehen, und bitten den festen junchern Wolmerghusen, marschalk zu Hessen, für Hildebrand zu siegeln.
Siegel: Günter von Boventen und Wolmerghusen.
Datum anno domini 1411 dominica die proxima post festum Epiphanie domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Boventen, Hildebrand von · Boventen, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Boventen, Günter [III.] von · Wolmeringhausen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Söhne · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Raubritter · Räubereien · Herbergen · Bürgen · Einlager · Knechte · Amtmänner · Marschalle · Gerichte, geistliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Boventen
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11347 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11347> (Stand: 28.04.2024)