Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1502 Februar 17

Wilhelm II. erhält die ehemaligen Katzenelnbogischen Lehen von Würzburg

Regest-Nr. 3295

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 295 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 31, Nr. 15⟩.
Stückbeschreibung: Membran etwas beschädigt, sonst aber wie die Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 52/, BI. 137-143.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 424/425 Nr. 1095.
Regest
Landgraf Wilhelm [II.] bekundet seine Belehnung mit den ehemals katzenelnbogenschen würzburgischen Lehen Darmstadt, Bessungen, Klappach und Eschollbrücken durch Bischof Lorenz von Würzburg laut dessen Urkunde, worin dieser bekennt, daß die genannten Lehen nach dem Tode Graf Philipps von Katzenelnbogen, der ohne männliche Lehnserben verschieden sei, heimgefallen wären, wenn dieser nicht vorher von Bischof Rudolf und dem Kapitel die Erlaubnis erwirkt hätte, sie auf Landgraf Heinrich [III.] von Hessen zu übertragen, worauf mit diesem 1470 Oktober 1 (montag nach sanct Michaels . . . tag) ein Vertrag dahingehend geschlossen wurde, daß diese Lehen vom Stift Würzburg, falls Landgraf Heinrich ohne männliche Nachkommen wäre, für 10000 fl. zurückerworben werden könnten. Diese Lehen sind dann an Landgraf Heinrichs Sohn Wilhelm III. gefallen und wurden nach dessen erbenlosen Tode wiederum dem Stift Würzburg zuständig als heimgefallene Lehen. Da jetzt Landgraf Wilhelm II. darum gebeten und zugleich zugestanden hat, daß das Stift, wenn auch er ohne männliche Leibeserben stürbe, diese Lehen mit nur 5000 fl. zurückerwerben könne, belehnt Bischof Lorenz ihn und seinen Bruder Landgraf Wilhelm l. mit den genannten Lehen und erklärt ausdrücklich den Erben der Landgrafen, die nicht leibliche Lehnserben seien, sie kämen aus natürlicher Sippschaft oder seien auf Grund von Verträgen erbberechtigt, diese 5000 fl. zur Auslösung beim Heimfall der Lehen zu zahlen.
Siegel des Ausstellers und des Kapitels.
Am donerstag nach sanct Valentini 1502.
Landgraf Wilhelm erkennt diesen Vertrag für sich und seinen Bruder ausdrücklich an und siegelt. Datum wie oben.

Wortlaut der Datierung

Am donerstag nach sanct Valentini 1502.

Weitere Informationen

Siehe hierzu auch den Lehensbrief von Bischof Lorenz (Landgrafen-Regesten ID 12083) und den Revers Landgraf Wilhelms II. (Landgrafen-Regesten ID 3297) vom gleichen Datum.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Empfänger

Würzburg, Bischöfe, Lorenz von Bibra

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Würzburg, Bischöfe, Rudolf II. von Scherenberg · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Katzenelnbogen, Grafen · Würzburg, Bischöfe

Weitere Orte

Darmstadt · Bessungen · Klappach · Eschollbrücken · Würzburg, Kapitel

Sachbegriffe

Lehen · Lehen, erbliche · Lehen, Heimfall von · Erben, männliche · Bischöfe · Urkunden · Kapitel · Verträge · Lehen, Rückerwerb · Stifte · Erben, leibliche · Sippschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3295 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3295> (Stand: 30.04.2024)