Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 April 10

Wilhelm III. verbietet nächtliche Ruhestörungen in Marburg

Regest-Nr. 6584

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nrr. 142, 143, Bl. 95v-96v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 862 Nr. 2241.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verbietet seinen Dienern und seinem Hausgesinde, es seien Ritter, Junker, Priester, Schreiber, Köche, Kellner, Trompeter, Knechte oder Knaben, sich vollzusaufen. Keiner soll den anderen oder einen Bürger oder Untersassen mit unziemlichen und unzüchtigen Worten und Werken angehen (ubergeben), keiner seinen Bürgern, Einwohnern und Untersassen in und außerhalb der Stadt Marburg in ihren Gärten, Äckern und Wiesen oder an ihrer Frucht Schaden zufügen. Wer dieses Verbot übertritt, soll gefangen genommen und in einen Korb über dem Kumpf auf dem Kornmarkt gesetzt werden, wo er sich dann selbst abschneiden soll. Darauf wird der Landgraf ihn entlassen. Keiner von seinen Dienern oder seinem Hausgesinde darf des nachts auf den Marburger Gassen mit Rufen, Schlagen, Tore aufstoßen oder Fenster einschlagen Unfug treiben. Wer es doch tut, wird entsprechend bestraft werden. Das gleiche Verbot erläßt der Landgraf gegenüber den Bürgern und Einwohnern und Gästen der Stadt Marburg mitsamt ihren Kindern und ihrem Gesinde hinsichtlich ihres Verhaltens untereinander bei der gleichen Strafe. Danach soll der Übeltäter vier Wochen lang aus der Stadt ausgewiesen werden.
Am mitwochen in den oisterlichen fiertagen a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg · Marburg, Kumpf über dem Kornmarkt

Sachbegriffe

Diener · Hausgesinde · Ritter · Junker · Priester · Schreiber · Köche · Kellner · Trompeter · Knechte · Knaben · Gesinde, Zusammensetzung des · Alkohol, Verbot von · Bürger · Untersassen · Beleidigungen · Gärten · Äcker · Wiesen · Strafen, Prangerstehen · Kumpf · Kornmärkte · Flurnamen · Ruhestörungen, nächtliche · Gäste · Kinder · Strafen, Stadtverweis

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6584 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6584> (Stand: 29.04.2024)