Regesten der Landgrafen von Hessen
1533 September 1
Henning und Barbara Grotheim schwören Urfehde
Regest-Nr. 15310
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4295 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 696〉. Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt (lt. Findbuch). Siegel: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Heinrich Grotheim und seine Frau Barbara, die in des Landgrafen von Hessen Gefängnis gekommen waren, weil Barbara unter dem falschen Namen Georg Zesemann gegen den Rat der Stadt Braunschweig wegen der Güter des dort ermordeten Heinrich Zesemann einen Absagebrief geschickt hatte, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Der Ehemann beschwört außerdem, daß er die durch seine Bürgen in Goslar ausgehandelte Verpflichtung wegen seiner Drohworte gegen Johann Weidmann einhalten werde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, ihr Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen und ihre Ansprüche aufzugeben.
Siegel des Wilhelm von Schwern und Heinz Schultheiß und Burggraf in Kassel. -
Wortlaut der Datierung
1533 am montag Egidii (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Braunschweig (Niedersachsen · Kassel, Schultheiße · Kassel, Burggrafen · Goslar (Lkr. Goslar/Niedersachsen)
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Sachbegriffe
Fehdebriefe · Ehefrauen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Morde · Bürgen · Räte · Ansprüche, Verzicht auf · Schultheiße · Burggrafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15310 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15310> (Stand: 16.05.2024)