Regesten der Landgrafen von Hessen
1507 März 16
Neithart und Friedrich von Thüngen werden landgräfliche Diener
Regest-Nr. 5045
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 201, Bl. 179v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 614 Nr. 1603. - Regest
- Die Brüder Neithart, Ritter, und Friedrich von Thüngen werden von Landgraf Wilhelm II. laut dessen inserierter Urkunde von 1507 März 16 (Kassel am dinstage nach dem sontage Letare) zu seinen Dienern bestellt, ausgenommen gegen Graf Michael von Wertheim und die Ritterschaft des Herzogtums Franken. Sie müssen 8 gerüstete Pferde halten und bekommen dafür je 50 fl. und im landgräflichen Dienst Futter und Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz ihres reisigen Schadens. Wenn darüber Zwistigkeiten entstehen, sollen Hofmeister und Marschall entscheiden. Diese Bestallung soll 3 Jahre dauern.
Siegel Neitharts.
Datum wie oben. - Nachweise
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Weitere Personen
Thüngen, Neidhard von · Thüngen, Friedrich von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Wertheim, Grafen, Michael
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Brüder · Verwandte · Diener, landgräfliche · Diener, Aufnahme als · Pferde, gerüstete · Lohn · Sold · Hofkleidung · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen · Futter · Eisen · Nägel · Streitigkeiten · Schiedsrichter · Hofmeister · Marschälle · Bündnisse, Ausnahme von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5045 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5045> (Stand: 03.05.2024)