Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 März 10
Wilhelm III. löst einen Hof in Fronhausen wieder ein
Regest-Nr. 7105
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 246, Bl. 170v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 896 Nr. 2340. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er seinen Hof zu Fronhausen, den er +Eckhard von Dersch verpfändet hatte, nun wieder eingelöst hat. Der Hof zinste bisher 7 1/2 Malter Frucht, halb Korn, halb Hafer, und 1 Pfund. Er verleiht ihn nunmehr an Konrad Neuner (Nunerern) zu Fronhausen, der den Hof vor der Verpfändung auch schon innehatte, und seiner Frau Liese auf 9 Jahre mit der Verpflichtung, ihn in Bau und Besserung zu halten, auch rayt und gerach zu thun und jährlich dafür 8 Malter guter Frucht, halb Korn, halb Hafer, und 1 Pfund Geld Marburger Währung bei Zinsbuße zu zahlen. Versäumen sie das, haben sie sich damit des Hofes selber entsetzt. Wenn sie aber pünktlich zahlen, wird er ihnen den Hof nach Ablauf der neun Jahre zu derselben Pacht, wie sie ein anderer entrichten will, weiter vor anderen überlassen.
Siegel des Ausstellers.
Uf dornerstag nach Oculi a. d. etc. 96. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Neuner, Konrad · Neuner, Liese, Frau des Konrad
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Höfe · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Zinsen · Abgaben, Getreide · Abgaben, Getreide · Korn · Hafer · Pfandschaften · Ehefrauen · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, Marburger · Zinsbußen · Pachten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7105 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7105> (Stand: 29.04.2024)