Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Dezember 15

Wilhelm I. verbietet drei entlaufene Mönche zu beherbergen

Regest-Nr. 10383

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, E 5 B 3 Konv. 171, Fasz. 9. Papier, Rundsiegel z.T. auch unter (fehlender) Papierdecke auf der Rückseite aufgedrückt, rotes Wachs, ca. 2,1 cm, im Feld Spangenhelm, darauf mit Lindenzweigen bedeckte Büffelhörner, abgebrochen. Umschrift: wilhelm (...), vom Rest nur Einzelbuchstaben erkennbar.
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 63 Nr. 100a.
Regest
Kassel. - Wilhelm der Ältere (I.), Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda teilt allen seinen "würdigen, wohlgeborenen, edlen, ehrbaren und ehrsamen lieben Andächtigen und Getreuen" mit, er habe gehört, daß etliche Mönche, und zwar einer gen. Bruder Volkmar Hefter, der andere Bruder Kaspar von Nordhausen (Northusen), durch böse, vergiftete Eingebung des bösen Geistes aus dem Kloster des Einsiedlerordens St. Augustini zu Erfurt gelaufen und dazu einen Bruder aus dem Kloster zu Alsfeld desselben Ordens an sich gezogen hätte. Diese drei bösen, entlaufenen Mönche seien aller Priester und Mönche Feinde geworden, seien auf den Straßen unter Ablegung ihrer gebührlichen Ordenskleidung zeitweise (unter zcyten) in Bettlersweise, zeitweise in Frauenkleidern oder als Siechenleute gestreift, hätten etliche Priester und Mönche gefangen, sie nackt ausgezogen und noch viel mehr an Hohn und Schmach (smaheit) getan, auch noch weitere Bosheit begangen und sollten zeitweise in seinem Land und seinem Gebiet durch die Seinen häuslich aufgenommen (gehuset) und beherbergt worden sein, was er, da es priesterliche Würde zu Unehr und Hohn gereiche, auf keine Weise leiden oder dulden könne. Er ersucht (begern und gesynnen) daher die Empfänger zu Lob des allerhöchsten Priesters und zur Ehre des gen. Ordens mit Ernst gütlich, die gen. Mönche auf keine Weise bei sich zu behalten (ent-), sondern, wenn man sie bei ihnen findet und ihnen diesen Brief zeigen wird, sie den Überbringern zu übergeben, damit diese sie dorthin bringen, wohin es ihnen befohlen ist.
Siegler: der Aussteller mit seinem Sekret.
Geben inn unser stat Cassel (...) am mitwochen naich Lucie virginis a.d. 1490.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hefter, Volkmar, Mönch · Nordhausen, Kaspar von, Mönch

Weitere Orte

Kassel · Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Erfurt, Augustiner · Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser

Sachbegriffe

Grafen · Mönche, entlaufene · Mönche, Augustiner · Augustiner · Landgrafenitinerar · Klöster · Priester · Mönche, in Ordenskleidung · Mönche, entlaufene als Bettler · Mönche, entlaufene in Frauenkleidern · Beherbergungen, Verbot von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10383 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10383> (Stand: 30.04.2024)