Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1531 März 16

Kurt Spann und Henne Bammer schwören Urfehde

Regest-Nr. 15253

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2402 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 641⟩.
Stückbeschreibung: Papier, ein Blatt folio, stockfleckig, löchrig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Kurt Span aus Korbach und Bammerhennchen, die wegen etlicher Drohungen gegen den Johann Fünfdorfer aus Haina im Gefängnis des Landgrafen in Haina gewesen, daraus aber wegen einer älteren Urfehde entlassen wurden, schwören Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen und ihr Recht künftig vor den zuständigen Gerichten suchen zu wollen. Sie stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen sollen. Andernfalls hat der von ihnen gesetzte Bürge das Recht, sich an ihrem Leib und Gut schadlos zu halten.
Siegel des Heinrich Hofmann.

Wortlaut der Datierung

1531 am donnerstag nach Oculi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Span, Kurt · Bammer, Henne

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Hofmann, Heinrich

Weitere Personen

Fünfdorf, Johann

Weitere Orte

Haina, Gefängnis · Haina · Korbach

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden · Beleidigungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15253 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15253> (Stand: 29.04.2024)