Regesten der Landgrafen von Hessen
1531 März 16
Kurt Spann und Henne Bammer schwören Urfehde
Regest-Nr. 15253
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2402 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 641〉. Stückbeschreibung: Papier, ein Blatt folio, stockfleckig, löchrig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kurt Span aus Korbach und Bammerhennchen, die wegen etlicher Drohungen gegen den Johann Fünfdorfer aus Haina im Gefängnis des Landgrafen in Haina gewesen, daraus aber wegen einer älteren Urfehde entlassen wurden, schwören Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen und ihr Recht künftig vor den zuständigen Gerichten suchen zu wollen. Sie stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen sollen. Andernfalls hat der von ihnen gesetzte Bürge das Recht, sich an ihrem Leib und Gut schadlos zu halten.
Siegel des Heinrich Hofmann. -
Wortlaut der Datierung
1531 am donnerstag nach Oculi (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden · Beleidigungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15253 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15253> (Stand: 29.04.2024)