Regesta of the Landgraves of Hessen
1531 März 16
Kurt Spann und Henne Bammer schwören Urfehde
Regest-Nr. 15253
- Tradition
-
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2402 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 641〉. Document Description: Papier, ein Blatt folio, stockfleckig, löchrig (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Kurt Span aus Korbach und Bammerhennchen, die wegen etlicher Drohungen gegen den Johann Fünfdorfer aus Haina im Gefängnis des Landgrafen in Haina gewesen, daraus aber wegen einer älteren Urfehde entlassen wurden, schwören Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen und ihr Recht künftig vor den zuständigen Gerichten suchen zu wollen. Sie stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen sollen. Andernfalls hat der von ihnen gesetzte Bürge das Recht, sich an ihrem Leib und Gut schadlos zu halten.
Siegel des Heinrich Hofmann. -
Datum Wording
1531 am donnerstag nach Oculi (lt. Findbuch).
- References
-
Granter
-
Recipient
-
Name of Seal's Owner
-
Other Persons
-
Other Places
-
Keywords
Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden · Beleidigungen
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15253 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15253> (Stand: 16.05.2024)