Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 Januar 2
Wilhelm III. nimmt die Brüder Thus als Kapläne auf
Regest-Nr. 6308
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 41, Bl. 31. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 690 Nr. 1825. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er gemäß vorliegender Urkunden vormals Meister Konrad Thus, Propst der St. Martinskirche in Mainz, und dessen Bruder, Meister Johann Thus, Kantor und Kanoniker der St. Stephanskirche zu Mainz, als seine Kapläne angenommen und ihre Person und ihre Diener samt ihrem Hab und Gut in seinen besonderen Schutz und Schirm aufgenommen hat. Er bestätigt diese Bestallung und diese Schutzversprechen und will sie wie seine anderen Kapläne, Diener und Schutzverwandten halten, weshalb er seinen Amtleuten, der Ritterschaft und den Städten entsprechende Anweisung erteilt.
Siegel des Ausstellers.
Mondags nach des nuwenjars dage a. d. etc. 97. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Mainz, Stift St. Martin, Pröpste, Konrad Thus · Mainz, Stift St. Stephan, Kantore, Johann Thus
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pröpste · Kirchen, St. Martin · Kirchen, St. Stephan · Kantoren · Kanoniker · Kapläne · Schutz und Schirm · Diener · Schutzversprechen · Bestallungen · Schutzverwandte · Ritterschaft · Städte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6308 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6308> (Stand: 01.05.2024)