Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 September 29

Vertrag wegen des Brennholzfahrens nach Lichtenberg

Regest-Nr. 6513

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 75, Bl. 47ff.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 837 Nr. 2172.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß nach altem Herkommen folgende Dörfer im Frondienst Brennholz auf das Schloß Lichtenberg zu führen verpflichtet sind: Ober-Ramstadt, Roßdorf, Gundernhausen, Hahn (der hane) bei Ramstadt, Ober- und Niedermodau und Groß-Bieberau sowie die in das Gericht Niedernhausen (Husen) unter Lichtenberg gehörigen Dörfer Meßbach, Nonrod (Nuwraidt), Billings, Ober- und Niedernhausen. Er trifft mit ihnen nun folgendes Übereinkommen: Für die nächsten 6 Jahre bestellt er einen Wagen mit 6 Pferden und 2 Knechten (für die Holzfuhren) und verpflichtet sich, diese in Bau und Wesen zu halten, d.h., ihnen Lohn, Kost, Futter und Beschlag zu geben. Das alles ist angeschlagen mit 115 fl. an Gold jährlich. Dafür sind die genannten Dörfer von den Brennholzfuhren befreit, müssen jedoch andere Frondienste und Landfuhren (lantferten) leisten und für die Kosten der genannten Knechte und Pferde aufkommen. Die Aufteilung soll nach der Pferdehaltung erfolgen und in den Dörfern Groß-Bieberau, beiden Hausen, Billings, Nonrod und Meßbach durch die Schultheiße oder Heimbürgen geschehen und das Geld an den Kellner zu Lichtenberg abgeliefert werden. Zu dem Zweck sollen die Pferde zweimal im Jahr verzeichnet werden, damit eine gerechte Aufteilung der Kosten erfolgen kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Schäfer zu Groß-Bieberau und Ober-Ramstadt sowie die freien Höfe, die seit alters von der Holzfuhrpflicht befreit sind. Wenn die sechs Jahre um sind und es den Untersassen nicht gefällt, länger bei diesem Vertrag zu bleiben, sollen sie nicht dazu gedrängt werden, es soll dann vielmehr wieder wie früher gehalten werden und diese Verschreibung ungültig sein.
Siegel des Ausstellers.
Uf sant Michelstag a. d. 1490.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Lichtenberg, Burg · Ober-Ramstadt · Roßdorf · Gundershausen · Hahn · Ramstadt · Obermodau · Niedermodau · Groß-Bieberau · Niedernhausen, Gerichte · Meßbach, Dorf · Nonrod · Billings · Obernhausen · Niedernhausen · Lichtenberg, Kellerei

Sachbegriffe

Frondienste · Brennholz · Burgen · Kellereien · Dörfer · Frondienste, Ablösung auf Zeit · Wagen · Pferde · Knechte · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, Goldgulden · Kosten, Aufteilung von · Kellner · Schultheiße · Heimbürgen · Schäfer · Höfe, freie · Holzfuhrpflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6513 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6513> (Stand: 30.04.2024)