Regesten der Landgrafen von Hessen
1474 Juli 13
Luckel von Bollnbach übernimmt das Gut ihres verstorbenen Mannes
Regest-Nr. 9727
- Überlieferung
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Abschriften: Universitätsbibliothek Gießen, Hs 556/60, S. 59. Wohl gleichzeitiger Eintrag, gestrichen. Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 776 Nr. 1167. - Regest
- Luckel von Bollnbach (Buln-), Andreas (Endriß) Lunßbachß Witwe, hat das Gut, das der verstorbene Andreas vorher gehabt hatte, nämlich das Boddingut "entnommen". Davon soll sie jährlich 7 Tournosen, 1/2 Malter Käse, 1 Achtel Hafer, 2 Hubschnitter, 2 Hähne, 1 Fastnachtshuhn geben. Auch ist ihr das Viertel, das Schengelßgin vorher gehabt hatte, geliehen worden. Das soll Luckel gegenüber ihrem Herrn (dem Landgrafen) vertreten und versteuern (vorgehin unde vorsteen) ohne allen Schaden des Klosters. Dafür hat dieses ihr zu dem Viertel 1 Morgen Land oben an der Langen Wiese und einen Wiesenlappen oben an der Frauen (von Wirberg) Wiese, der so groß sein soll wie Wolff Heinzens hart daran gelegene Wiese, überlassen. Sie hat die Leihung empfangen uff sancte Margarethen dag a.d. 1474.
- Nachweise
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Weitere Personen
Bollnbach, Luckel von, Witwe des Andreas Lunßbach · Lunßbach, Andreas · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Wolf, Heinz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Witwen · Güter, Übernahme von · Lehen · Abgaben, Käse · Dienste, Hubschnitter · Tournosen · Abgaben, Geflügel · Hähne · Käse · Abgaben, Getreide · Hafer · Fastnachtshühner · Steuern · Klöster · Flurnamen · Wiesen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Eckhardt, Klosterarchive 7
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9727 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9727> (Stand: 19.05.2024)