Regesten der Landgrafen von Hessen
1487 Oktober 18
Erneuerung der Verbrüderung zwischen Hessen und Sachsen
Regest-Nr. 2217
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 10, Nr. 29, Bl. 96-98v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 462 f., Nr. 1185. - Regest
- Die Landgrafen Wilhelm und Wilhelm von Hessen, Brüder, bekunden, daß sich der Herzöge von Sachsen, ihre und Landgraf Wilhelms d.J. von Hessen Vorfahren zu Nutzen und Frieden ihrer Lande und Leute mit kaiserlicher Zustimmung verbrüdert haben und daß sie sich nunmehr, um ihren Vorfahren in diesen Fußstapfen nachzufolgen, mit den Herzögen Friedrich, Erzmarschall des Reiches und Kurfürsten, Albrecht und Johann, Vettern und Brüder, und mit Landgraf Wilhelm d.J. von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, dahin freundschaftlich vertragen haben, die gen. Verbrüderung zu erneuern und darauf von ihren beiderseitigen Grafen, Herren, Rittern, Amtleuten, Mannen und Städten eine neue Erbhuldigung leisten zu lassen. Sie verpflichten sich fernerhin für den Fall, daß Wilhelm d.J. ohne leibliche Erben stürbe und diese Lande aufgrund der Erbhuldigung an sie kämen, daß sie dann alle in der Grafschaft Diez Ansässigen bei ihren hergebrachten Rechten und Freiheiten bleiben lassen wollen.
Siegel der beiden Aussteller.
1487 am donerstage nach Galli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Herzöge, Albrecht der Beherzte · Sachsen, Herzöge, Johann der Beständige
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Herzöge · Grafen · Erbverbrüderungen · Erbhuldigungen · Ritter · Amtleute · Städte · Rechte, alte · Herkommen, altes
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2217 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2217> (Stand: 16.05.2024)