Regesten der Landgrafen von Hessen
1328 November 13
Bischof von Münster bestätigt Vertrag zwischen Landgraf Otto und Graf Heinrich
Regest-Nr. 3516
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Waldeckisches Archiv, Nachträge. Siegel des Bischofs abhangend, beschädigt. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 287 Anm. zu Nr. 783. - Regest
- Bischof Ludwig von Münster bekennt, zugegen gewesen zu sein, als der Vertrag zwischen dem verstorbenen Landgrafen Otto und Graf Heinrich abgeschlossen wurde. Falls der Landgraf die Schlösser Wolfhagen und Frankenberg bis Ostern 1328 nicht einlösen würde, so sollte nach einer weiteren Vereinbarung die Hälfte der von beiden Schlössern einkommenden Bede zur Einlösung verwendet werden, würde dies nicht ausreichen, in den folgenden Jahren die ganze Bede bis zur vollständigen Tilgung der Pfandsumme.
Datum: des sunethaghes na sente Mertinestaghe. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bischöfe · Grafen · Verträge · Schlösser · Burgen · Pfänder, Auslösen von · Zahltermine · Osterfeste · Vereinbarungen · Bede · Schulden, Begleichen von · Pfandsummen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3516 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3516> (Stand: 03.05.2024)