Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 Juli 24
Bestätigung der Innung und Bruderschaft der Kupferschläger
Regest-Nr. 4960
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 90, Bl. 85. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 579 Nr. 1492. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. bestätigt den Kupferschlägermeistern zu Kassel, Marburg, Alsfeld und Homberg ihre Innung und Bruderschaft. Sie sollen von den Keßlern, die man nennet die mengen, mit Ankauf von neuem Werk außerhalb des Fürstentums nicht beschwert werden. Vielmehr sollen die Keßler dieses neue Werk nur von den Kupferschlägermeistern und sonst aus keiner Schmiede außerhalb des Fürstentums gegen angemessenen Preis kaufen. Was die Keßler an altem Werk im Fürstentum aufbringen, sollen sie den Kupferschlägermeistern verkaufen und nicht außerhalb des Fürstentums verbringen. Für diese Begnadigung werden die Kupferschlägermeister dem Landgrafen jährlich 3 Zentner Kupfer neuen Werkes geben. Wenn der Landgraf für seine Hofhaltung zu Kassel, Marburg, Ziegenhain und Spangenberg mehr als 2 Zentner bedarf und deshalb den Meistern altes Werk aushändigt, dann sollen sie ihm dafür entsprechend neues Werk geben. Was darüber hinausgeht, soll ihnen in altem oder neuem Kupferwerk erstattet werden, wobei in der Berechnung des alten Werkes von je15 Pfund 1 Pfund abgezogen werden soll.
Sekret des Ausstellers.
Am Freitag nach Maria Magdalena1500. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Kassel · Marburg · Alsfeld · Homberg · Ziegenhain · Spangenberg
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Sachbegriffe
Kupferschläger · Handwerker · Zünfte · Innungen · Bruderschaften · Keßler · Werke, Ankauf von · Schmieden · Privilegien, Zusicherung von · Verkäufe · Kupfer · Kupferwerk, altes · Kupferwerk, neues
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4960 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4960> (Stand: 29.04.2024)