Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Mai 2
Hans von Romrod wird Amtmann in Friedewald
Regest-Nr. 2827
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 286, Bl. 72-72v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 255/256 Nr. 660. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] setzt Hans von Romrod zum Amtmann in Friedewald ein bis zum kommenden Februar 22 und daran anschließende weitere drei Jahre. Er soll das Schloß mit Zubehör auf eigene Kosten, Schäden und Gefahr nach Macht und Vermögen beschützen und schirmen und erhält alle Nutzungen, Gülten, Zinse und Renten, die dazu gehören, desgleichen soll er ernten, was Kurt von Romrod dort über Winter gesät hat, während er die Sommersaat selbst vornehmen soll, wozu ihm die Pflüge aus dem Amte Rotenburg zur Verfügung stehen. Wenn der Landgraf einen anderen Amtmann einsetzen will, muß er es ein Vierteljahr vorher ankündigen, desgleichen muß Romrod nach Ablauf der drei Jahre ein Vierteljahr vorher ankündigen, wenn er ausscheiden will. Wenn er zur Folge entboten wird, erhält er Futter und Brot und Ersatz seines reisigen Schadens.
1414 feria quarta proxima post festum beatorum apostolorum Philippi et Jacobi. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Romrod, Hans von, Amtmann in Friedewald · Romrod, Kurt von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Amtmänner · Kündigungsfristen · Schlösser · Burgen · Schutz und Schirm · Nutzungsrechte · Gülten · Zinsen · Renten · Kosten · Schäden · Ernten · Wintersaaten · Sommersaaten · Pflüge · Frondienste · Futter · Aufgebote · Brote · Schadensersatzleistungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2827 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2827> (Stand: 04.05.2024)