Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 April 5
Erzbischof Diether von Mainz gewährt Landgraf Heinrich das Einlösungsrecht an Kellerberg, Battenberg und Rosenthal
Regest-Nr. 16293
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4780 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Das Siegel auf der Rückseite unter Papier aufgedrückt. Rückvermerke: Kellerberg Battenberg Rosental; darunter auf den Kopf geschrieben: Dem Guntram und Thomas sein Sohn Schenken 1462. - Regest
- Höchst. - Erzbischof Diether von Mainz teilt Guntram Schenk zu Schweinsberg und seinem Sohn Thomas mit, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen das Einlösungsrecht an der Pfandschaft über Kellerberg, Battenberg und Rosenthal, die sie bisher vom Stift Mainz inne hatten, gewährt hat. Er bittet sie daher, wie es in der Verschreibung darüber festgelegt ist, dem Landgrafen die bezeichneten Orte einzuräumen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
der geben ist zu Hoest am montag nach dem Sontag Judica 1462.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.] · Schenk zu Schweinsberg, Thomas
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Battenberg/Eder (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Rosenthal (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Kellreberg (Lkr. Waldeck-Frankenberg)
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Sachbegriffe
Burgen · Pfandschaften · Lösungsrechte · Söhne · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16293 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16293> (Stand: 07.05.2024)