Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1455 nach Juli 1)

Beschwerden der Nonnen in Frauensee über Hermann Riedesel

Regest-Nr. 9280

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Weimar, Kopialbüchlein des Klosters Frauensee, 1a, 3b, 17b (dazwischen die Urkunden). 1 a ist eine erste Klage, die stark beschädigt ist. Die Klage ist in allgemeinen Ausdrücken gehalten: Ritter Hermanns Leute zu Kraienberg bedrängen die Klosterjungfrauen so, daß sie sich nicht ernähren können und armutshalber das Land verlassen müssen, wenn der Landgraf ihnen nicht Schutz und Hilfe gewährt.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 225 f. Nr. 812.
Regest
Die Klosterjungfrauen und das Kloster zu Frauensee an den Landgrafen von Thüringen: Die armen Jungfrauen und das Kloster besitzen seit langem etliche Gehölze und Wüstungen, über die sie Vögte hatten, die zu dem Kloster gehörten. Diese Güter haben sie teils von Fürsten, Grafen und Herren, Rittern und Knechten als Stiftungen erhalten, teils durch Kauf an sich gebracht. Es sind die Wüstungen, Gehölze, Wiesen und Äcker Sebach, Thanne, Berdangs, Engelrode, Rappoldes, Elffenslehe, die Hart, Oberkieselbach (Obernkyselbach), Schergens, des Grywarts, Achenhusen, Wustendyts, Kolgraben, das Alberts, Mittelnrona. Nachdem aber Herman (II.) Ritesel, Ritter, nach Kraienberg (Creyenberg) gekommen ist, untersteht er sich der Vogtei dieser Gehölze ohne Gericht und Recht und läßt dem Gericht bei großen Pönen öffentlich verbieten, daß jemand aus den Gehölzen Holz von dem Kloster kaufen soll. Den Schaden schätzen sie auf 300 fl. Sie bitten, daß Herr Hermann veranlaßt wird, das Verbot aufzuheben und den Schaden zu erstatten. - Es folgen die Abschriften von 28 Urkunden von 1202 bis 1444, die die Rechtstitel des Klosters auf diese Besitzungen enthalten -. Ferner haben die armen Jungfrauen und das Kloster Fischweide zu Tiefenort (Tyffenhard); darin tut Herr Hermann dadurch Eintrag, daß er niemand erlaubt, des Klosters Wasser zu bestellen, ohne daß er auch sein eigenes, viel geringeres Wasser bestelle. Den Schaden schätzen sie auf 20 fl.; sie bitten um Abstellung und Schadenersatz. Conrad Herre, Pfarrer zu Berka (Bergka), Heinrich Ditmar, Pfarrer zu Hausen (Husen) und Cristian, Pfarrer zu Marksuhl (Martsula) beglaubigen 1455 Juli 1 (octava Johanis Baptiste) die eingefügten Urkundenabschriften.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Herre, Conrad, Pfarrer in Berka · Ditmar, Heinrich, Pfarrer in Hausen · Christian, Pfarrer in Marksuhl

Weitere Orte

Thüringen, Landgrafen · Frauensee, Kloster · Sebach · Thanne · Berdang · Engelrode · Rappolde · Effenslehe · Hart · Oberkieselbach · Schergens · Grywarts · Aschenhausen (Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen) · Wustendyts · Kolgraben · Mittelnrona · Kraienberg · Tiefenort, Fischweide · Berka, Pfarrer · Hausen, Pfarrer · Marksuhl, Pfarrer

Sachbegriffe

Nonnen · Klöster · Klosterbesitzungen, Beeinträchtigen von · Vögte · Gehölze, Wüstungen · Schenkungen · Seelstiftungen · Verkäufe · Äcker · Fischweiden · Hölzer, Verkauf von · Schadensersatzleistungen, Fordern von · Stiftungen · Ritter · Wasser, Verkauf von · Urkunden, beglaubigte Abschriften von · Pfarrer

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9280 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9280> (Stand: 01.05.2024)