Regesten der Landgrafen von Hessen
1478 April 20
Heinrich Mosbach wird Amtmann in Reinheim
Regest-Nr. 9905
- Überlieferung
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Ausfertigung: Inseriert in der Gegenurkund Staatsarchiv Marburg, Bestallungen. Das Siegel Mosbachs zeigt eine Hirschstange im Schilde. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1663 Nr. 5966. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen bestellt seinen Amtmann und Diener Heinrich Mosbach wegen der ihm bisher geleisteten und noch zu leistenden treuen Dienste auf Lebenszeit zum Amtmann in Reinheim, vorausgesetzt, daß Landgraf Heinrichs Schwiegervater Graf Philipp von Katzenelnbogen bei seinem Tod keine ehelichen Söhne hinterläßt. Mosbach soll das Amt und die dazugehörigen Untersassen und Hörigen nach bestem Vermögen schützen und verteidigen und gleiches Recht walten lassen. Er soll dem Landgrafen und nach dessen Tode seinen Erben mit diesem Amte dienen und gehorsam sein, wie es ein getreuer Amtmann seinem Herrn schuldig ist und wie er es dem Landgrafen beschworen hat. Für seine Dienste erhält Mosbach alle jährlich zu Reinheim fälligen Gelder, muß jedoch alle Männer und Burgmannen, die Anweisungen darauf haben, davon bezahlen.
Siegel des Ausstellers.
Geben uff Montag nach dem sontag Cantate 1478. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Mosbach, Heinrich [I.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Amtmänner · Diener · Dienste, Lohn für · Schwiegerväter · Söhne, eheliche · Erben, eheliche · Hörige · Untersassen · Ämter · Rechte, Garantie alter · Burgmannen · Ämter, Einkünfte aus
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9905 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9905> (Stand: 16.05.2024)