Regesten der Landgrafen von Hessen
1408 August 8
Hermann von Löwenstein bestätigt eine Schuld von 72 Goldgulden
Regest-Nr. 11306
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, hessische Aktivschuldverschreibungen. Pergament, Siegel anhängend. Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 139 Nr. 307. - Regest
- Hermann von Löwenstein genannt von Schweinsberg bekennt und beschwört für sich und seine Erben, Landgraf Hermann von Hessen 72 Goldgulden schuldig zu sein und verpflichtet sich, die Schuld bis nächste Weihnachten (in diesse vier Wyhenachten heilgen tage nehist kommende) zu zahlen oder in eine öffentliche Herberge nach Kassel als Geisel einzureiten, wenn er vom Landgrafen oder seinen Amtleuten dazu aufgefordert wird, und sie nicht zu verlassen, bis er die Schuld bezahlt hat.
Siegler: Aussteller.
ipso die beati Ciriaci anno domini 1408. - Nachweise
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Weitere Personen
Löwenstein, Hermann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Währungen, Goldgulden · Schulden, Begleichen von · Darlehen · Einlager · Herbergen, öffentliche · Bürgen · Amtleute
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Löwenstein
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11306 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11306> (Stand: 15.05.2024)