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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Erbhuldigung der Stadt Gemünden an der Wohra gegenüber Landgraf Ludwig I. von Hessen
Regest-Nr. 1328
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. / Papier, deutsch; undatiert, ca. 18. Jahrhundert; ohne Siegel. - Regest
- Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Gemünden an der Wohra (Gemunden uf der wora) bekunden, dass, da der verstorbene Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidde) keine leiblichen Erben hinterlassen hat, die Herrschaft und Grafschaft, mit allen Schlössern, Städten und Zugehörungen, an Landgraf Ludwig [I.] von Hessen gefallen sei, und daher die Stadt Gemünden ihm, als neuem Stadtherrn, Erbhuldigung geleistet hat. Siegler: Stadt Gemünden. geben Tusent vierhundern in dem funftzigsten Jar uf den Mitwochen nach dem Sontag vocem Jucunditatem. [Vgl. ID 1330]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen · Städte, Erbhuldigung von · Stadtherren
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1328 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1328> (Stand: 04.05.2026)



