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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1344 Februar 6
Vereinbarung über die Zahlungen bei Wiederkauf von Burg und Stadt Nidda durch die Ziegenhainer Grafen
Regest-Nr. 122
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urkunden Nr. 3952. Siegel: Siegel der Aussteller hängen an. Regesten: Otto, Regesten Mainz, 1.2, S. 461, Nr. 5089. - Regest
- Eltville. - Graf Johann [I.] zu Ziegenhain (Cygenhain) und sein Sohn Gottfried [VII.] vereinbaren mit Erzbischof Heinrich [III. von Virneburg] , dass sie, falls sie (oder ihre Erben) das Viertel von Burg und Stadt Nidda (Nydehe) zurückkaufen wollen, die 3000 Pfd. Heller in der Mainz gehörigen Stadt Amöneburg (Ameneburg) bezahlen sollen. Siegler: die Aussteller. [Vgl. ID 121, 123, 125]
- Nachweise
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Aussteller
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Empfänger
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Siegler
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Eltville · Nidda, Stadt · Nidda, Burg · Mainz, Erzbischöfe · Amöneburg
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Sachbegriffe
Vereinbarungen · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Grafen, Vekäufe der · Verpfändungen · Wiederkäufe, Bedingungen von · Erzbischöfe · Burgen, Verpfändung von · Städte und Bürger · Städte
- Textgrundlage
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Regest
Otto, Regesten Mainz, 1.2, S. 461, Nr. 5089.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 122 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/122> (Stand: 07.05.2026)

