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Regesten der Landgrafen von Hessen

1470 April 15

Streit um den Zehnten in Swobenrode

Regest-Nr. 9628

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Becker, Patriziergeschlecht, S. 160 f. Nr. 110.
Regest
In den Sachen zwischen Hennen Raitzmule zu Alsvelt und den Brüdern Heyntzen und Lotzen Hoebeman zu Swabenraide wegen des Zehnten zu Swobenraide, sprechen etliche Räte des Landgrafen Heinrichs zu Hessen in der Kanzlei zu Marpurg: Wenn sich Güter, Gärten und Äcker finden, die in der Dorfmark zu Swobenrode liegen und in den Zehnten Henne Raitzmuls gehören und nicht zehntfrei sind, sollen die von Swobenrode es dem Henne Rotzmule verzehnten, und wenn sie den Zehnten verhalten haben, sollen sie sich mit ihm über den Verhalt vertragen.
uf donrstag nach dem heilgen Ostertage.
Nachweise

Weitere Personen

Rotzmaul, Henne [I.] · Hoebeman, Heintz · Hoebeman, Lotz · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Marburg, Kanzlei · Swobenrode, Zehnte · Alsfeld

Sachbegriffe

Streitigkeiten, Vermitteln in · Besitzstreitigkeiten · Zehnte · Brüder · Verwandte · Güter · Gärten · Äcker · Dorfmarken · Güter, Zehntfreie · Kanzleien · Gerichtsorte · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Patriziergeschlechter

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9628 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9628> (Stand: 15.05.2026)