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Regesta of the Landgraves of Hesse
1470 April 15
Streit um den Zehnten in Swobenrode
Regest-Nr. 9628
- Tradition
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Regesta: Becker, Patriziergeschlecht, S. 160 f. Nr. 110. - Regestum
- In den Sachen zwischen Hennen Raitzmule zu Alsvelt und den Brüdern Heyntzen und Lotzen Hoebeman zu Swabenraide wegen des Zehnten zu Swobenraide, sprechen etliche Räte des Landgrafen Heinrichs zu Hessen in der Kanzlei zu Marpurg: Wenn sich Güter, Gärten und Äcker finden, die in der Dorfmark zu Swobenrode liegen und in den Zehnten Henne Raitzmuls gehören und nicht zehntfrei sind, sollen die von Swobenrode es dem Henne Rotzmule verzehnten, und wenn sie den Zehnten verhalten haben, sollen sie sich mit ihm über den Verhalt vertragen.
uf donrstag nach dem heilgen Ostertage. - References
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Other Persons
Rotzmaul, Henne [I.] · Hoebeman, Heintz · Hoebeman, Lotz · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Streitigkeiten, Vermitteln in · Besitzstreitigkeiten · Zehnte · Brüder · Verwandte · Güter · Gärten · Äcker · Dorfmarken · Güter, Zehntfreie · Kanzleien · Gerichtsorte · Räte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Becker, Patriziergeschlechter
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9628 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9628> (Stand: 16.05.2026)

