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Regesta of the Landgraves of Hesse

1470 April 15

Streit um den Zehnten in Swobenrode

Regest-Nr. 9628

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Becker, Patriziergeschlecht, S. 160 f. Nr. 110.
Regestum
In den Sachen zwischen Hennen Raitzmule zu Alsvelt und den Brüdern Heyntzen und Lotzen Hoebeman zu Swabenraide wegen des Zehnten zu Swobenraide, sprechen etliche Räte des Landgrafen Heinrichs zu Hessen in der Kanzlei zu Marpurg: Wenn sich Güter, Gärten und Äcker finden, die in der Dorfmark zu Swobenrode liegen und in den Zehnten Henne Raitzmuls gehören und nicht zehntfrei sind, sollen die von Swobenrode es dem Henne Rotzmule verzehnten, und wenn sie den Zehnten verhalten haben, sollen sie sich mit ihm über den Verhalt vertragen.
uf donrstag nach dem heilgen Ostertage.
References

Other Persons

Rotzmaul, Henne [I.] · Hoebeman, Heintz · Hoebeman, Lotz · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Marburg, Kanzlei · Swobenrode, Zehnte · Alsfeld

Keywords

Streitigkeiten, Vermitteln in · Besitzstreitigkeiten · Zehnte · Brüder · Verwandte · Güter · Gärten · Äcker · Dorfmarken · Güter, Zehntfreie · Kanzleien · Gerichtsorte · Räte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Patriziergeschlechter

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9628 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9628> (Stand: 16.05.2026)