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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 Oktober 7
Wilhelm III. verpfändet Hadamar an Gottfried von Eppstein
Regest-Nr. 8586
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, U Nr. 2175.Pergament, mit angehängtem Siegel. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Erzbischof Johann von Trier ihm gestattet hat, seinem Neffen Herrn Gottfried von Eppstein-Münzenberg, Graf von Diez, seine halbe Herschaft Hadamar, Lehen von Kurtrier, zu verpfänden, und verspricht, diese binnen 10 Jahren einzulösen und weiterhin inzwischen die Lehenpflicht zu leisten.
sontag nach sandt Remeystag - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez
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Weitere Orte
Trier, Erzbischöfe · Eppstein · Münzenberg · Diez, Grafen · Hadamar, Herrschaft
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Lehen, Weitergabe von · Neffen · Grafen · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Verpflichtung aus
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8586 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8586> (Stand: 13.06.2026)

