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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Oktober 7

Wilhelm III. verpfändet Hadamar an Gottfried von Eppstein

Regest-Nr. 8586

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, U Nr. 2175.Pergament, mit angehängtem Siegel.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Erzbischof Johann von Trier ihm gestattet hat, seinem Neffen Herrn Gottfried von Eppstein-Münzenberg, Graf von Diez, seine halbe Herschaft Hadamar, Lehen von Kurtrier, zu verpfänden, und verspricht, diese binnen 10 Jahren einzulösen und weiterhin inzwischen die Lehenpflicht zu leisten.
sontag nach sandt Remeystag
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Trier, Erzbischöfe · Eppstein · Münzenberg · Diez, Grafen · Hadamar, Herrschaft

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Lehen, Weitergabe von · Neffen · Grafen · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Verpflichtung aus

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8586 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8586> (Stand: 13.06.2026)