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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 5

Die Brüder von Frankenstein erhalten 12 Gulden aus Groß-Gerau

Regest-Nr. 7954

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem kaum erkennbarem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp von Frankenstein.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 126v-127r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 91Nr. 361.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Philipp und Hans von Frankenstein mit 12 Gulden Geld aus der Bede zu (Groß-)Gerau als Burglehen zu Rüsselsheim, wie sie diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Mitwochen nach sant Peters tag ad vincula.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Frankenstein, Philipp [II.] von · Frankenstein, Hans von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Groß-Gerau, Bede · Rüsselsheim

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Brüder · Verwandte · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7954 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7954> (Stand: 30.05.2026)