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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 27
Marsilius und Philipp von Reifenberg werden Burgmannen in Hohenstein
Regest-Nr. 7903
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 111r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 79/80 Nr. 310. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Marsilius von Reifenberg, Sohn des +Marsilius von Reifenberg, und seinen Vetter Philipp von Reifenberg als Burgmann zu Hohenstein auf und belehnt ihn mit einem Burglehen von 10 Gulden Geld auf dem Ungeld zu (Groß-)Gerau, wie vorher vom +Landgrafen Heinrich III. von Hessen. Falls der Landgraf die 10 Gulden mit 100 Gulden Mainzer Währung löst, sollen sie diese auf ihren nächst Hohenstein gelegenen Gütern widerlegen und diese dann wieder zu Lehen erhalten.
Dornstag nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reifenberg, Marsilius [II.] von · Reifenberg, Marsilius [I.] von · Reifenberg, Philipp [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Lehen · Belehnungen · Burglehen · Burgmannen, Aufnahme als · Ungeld · Währungen, Mainzer · Güter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7903 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7903> (Stand: 14.05.2026)

