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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Januar 15

Johann von Staffel darf Holz bei Balduinstein schlagen

Regest-Nr. 7886

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 105r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 75 Nr. 293.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] erlaubt Johann von Staffel aus besonderer Gnade und Gunst auf Lebenszeit im Wald Fuchsenhöhle am Schloß Balduinstein Holz zu Schlagen und Weingartspfähle für seinen dortigen Weingarten zu hauen. Für den Mißbrauchsfall wird Widerruf vorbehalten.

Wortlaut der Datierung

Dornstage nach Felicis in pincis.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Staffel, Johann von

Weitere Orte

Balduinstein (Gem. Diez/Rheinland-Pfalz), Burg · Mudershausen (Gem. Hahnstätten/Rheinland-Pfalz), Wald Fuchsenhöhle

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Vergünstigungen · Burgen · Wälder · Holzeinschläge · Hölzer, Verwendung für · Mißbrauchsfälle · Weingartspfähle · Weingärten, Material für

Textgrundlage

Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Stückangaben

Wolf, Lehneurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7886 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7886> (Stand: 21.05.2026)