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Regesten der Landgrafen von Hessen

1322 November 20

Reynher von Dalwigk bestätigt das Ablösungsrecht Kassels für sein Burglehens

Regest-Nr. 748

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium von Dalwigk. Urkunde nicht mehr vorhanden.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 246 Anm. zu Nr. 678.
Regest
Ritter Reynher von Dalwigk [beurkundet], daß Bürgermeister und Rat der Stadt Kassel die Zahlung von 12 Pfund Pfennigen Kasseler Währung, die ihm Landgraf Otto als Burglehen auf sie angewiesen hat, mit 120 Pfund Pfennigen wieder ablösen können.
Datum: [1322] sabbato ante Katerine.
Nachweise

Weitere Personen

Dalwigk, Reinhard [I.] von · Hessen, Landgrafen, Otto I.

Weitere Orte

Kassel, Bürgermeister · Kassel, Rat · Kassel, Währung

Sachbegriffe

Ritter · Bürgermeister · Räte · Währungen, Kasseler · Pfandschaften, Auslösen von · Pfennige · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 748 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/748> (Stand: 08.05.2026)