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Regesta of the Landgraves of Hesse
1322 November 20
Reynher von Dalwigk bestätigt das Ablösungsrecht Kassels für sein Burglehens
Regest-Nr. 748
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium von Dalwigk. Urkunde nicht mehr vorhanden. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 246 Anm. zu Nr. 678. - Regestum
- Ritter Reynher von Dalwigk [beurkundet], daß Bürgermeister und Rat der Stadt Kassel die Zahlung von 12 Pfund Pfennigen Kasseler Währung, die ihm Landgraf Otto als Burglehen auf sie angewiesen hat, mit 120 Pfund Pfennigen wieder ablösen können.
Datum: [1322] sabbato ante Katerine. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Ritter · Bürgermeister · Räte · Währungen, Kasseler · Pfandschaften, Auslösen von · Pfennige · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 748 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/748> (Stand: 08.05.2026)

