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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Oktober 5

Gottfried von Götzen erhält das Gut zum Götzen

Regest-Nr. 6656

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 218, Bl. 145.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 885 Nr. 2314.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Gottfried (Gobert) von Götzen (zcum Getzen) und seiner Frau Christine (Stine) das Gut zu Götzen, das er jetzt innehat. Er soll es in Bau und Wesen halten und davon den bisher üblichen Zins ins Schloß Schotten zahlen, so wie ihm das Gut vormals von den landgräflichen Amtleuten zu Schotten verliehen worden ist.
Siegel des Ausstellers.
Montags nach Francisci a. d. etc. 95.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Götzen, Gottfried von · Götzen, Christine von, Frau des Gottfried

Weitere Orte

Götzen, Gut · Schotten, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Ehefrauen · Güter · Zinsen · Burgen · Schlösser · Amtleute, landgräfliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6656 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6656> (Stand: 07.05.2026)