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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Februar 13

Hentze Neumann erhält den Hof zu Treisbach

Regest-Nr. 6574

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 132, Bl. 91.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 858 Nr. 2231.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hentze Neumann (Nuw-) den Hof zu Treisbach, der ihm nach dem Tode seines Hofschneiders Peter Wiegel heimgefallen ist, zu Landsiedelrecht für die folgenden 9 Jahre. Er soll den Hof in Bau und Besserung halten, auch rait und gerach tun und jährlich 6 Malter Frucht, halb Korn, halb Hafer, 4 Gänse, 4 Hähne und eine Neujahrsgabe von 1 Schilling bei Zinsbuße entrichten. Wird er dabei säumig, soll er sich damit des Hofes selbst entsetzt haben. Sollte der Landgraf diesen Hof innerhalb der nächsten 9 Jahre veräußern, soll Hentze die Neun-Jahres-Frist gleichwohl gehalten werden.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Appolonien tag a. d. 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Neumann, Hentze · Wiegel, Peter, Hofschneider

Weitere Orte

Treisbach, Hof

Sachbegriffe

Höfe · Lohn · Hofschneider · Höfe, Besitzer, Abfolge von · Lehen, Heimfall von · Landsiedelrecht · Leihe, zu Landsiedelrecht · Instandhaltungsverpflichtungen · Früchte · Korn · Hafer · Gänse · Abgaben · Hähne · Zinsbußen · Leihe, zeitlich befristete

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6574 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6574> (Stand: 07.05.2026)