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Regesten der Landgrafen von Hessen
1316 Mai 25
Heinrich von Ulrichshausen erhält die Erlaubnis, in ein Kloster einzutreten
Regest-Nr. 654
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Hachborn. Pergament. Siegel abhangend, verloren. Abschriften: Abschrift 18. Jahrhundert: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 231. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 216 Nr. 601. - Regest
- Bischof Ludwig von Münster erteilt seinem Hörigen (homo) Heinrich von Ulrichshausen (Ulricheshusin) die Erlaubnis, in das Kloster in Hachborn (Hacheburnen) einzutreten (intrandi).
Siegler: der Aussteller.
Datum: 1316 feria III ante Penthecosten. - Nachweise
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Weitere Personen
Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen · Ulrichshausen, Heinrich von, Höriger Ludwigs von Hessen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bischöfe · Hörige · Leibeigene · Klostereintritte · Klöster
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 654 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/654> (Stand: 09.05.2026)

