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Regesten der Landgrafen von Hessen

1316 Mai 25

Heinrich von Ulrichshausen erhält die Erlaubnis, in ein Kloster einzutreten

Regest-Nr. 654

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Hachborn. Pergament. Siegel abhangend, verloren.
Abschriften: Abschrift 18. Jahrhundert: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 231.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 216 Nr. 601.
Regest
Bischof Ludwig von Münster erteilt seinem Hörigen (homo) Heinrich von Ulrichshausen (Ulricheshusin) die Erlaubnis, in das Kloster in Hachborn (Hacheburnen) einzutreten (intrandi).
Siegler: der Aussteller.
Datum: 1316 feria III ante Penthecosten.
Nachweise

Weitere Personen

Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen · Ulrichshausen, Heinrich von, Höriger Ludwigs von Hessen

Weitere Orte

Hachborn, Kloster · Münster, Bischöfe

Sachbegriffe

Bischöfe · Hörige · Leibeigene · Klostereintritte · Klöster

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 654 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/654> (Stand: 09.05.2026)