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Regesten der Landgrafen von Hessen
1502 November 11
Johann und Helwig von Rückershausen erhalten ihr Manngeld
Regest-Nr. 6150
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/31 (Provenienz: Neukirchen, Rentmeister). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 489 Nr. 3030. - Regest
- Johann und Helwig von Rückershausen, Vettern, quittiern dem Rentmeister zu Neukirchen über die 4 Pfund Manngeld, die ihnen der Landgraf jährlich gibt.
Es siegelt Herr Heinrich Rieme.
1502 in die Martini. - Nachweise
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Weitere Personen
Rückershausen, Johann [II.] von · Rückershausen, Helwig [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Rieme, Heinrich
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vettern · Verwandte · Quittungen · Rentmeister · Manngelder · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6150 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6150> (Stand: 24.05.2026)

