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Regesten der Landgrafen von Hessen

1349 April 1

Bündnis König Karls IV. und Landgraf Heinrichs II. von Hessen

Regest-Nr. 6039

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Regesta Imperii 8 S. 607 Nr. 6024. (nach: "Abschrift des Originals im Samtarchiv Marburg durch Könnecke").
Regest
[Speyer-.] [Kaiser Karl IV.] beurkundet, dass er den Landgrafen Heinrich von Hessen in seinen und des Reichs Dienst gewonnen habe, so dass dieser ihm helfen soll gegen den Grafen Günther von Schwarzburg, dessen Arnstädt ist, gegen die von Frankfurt und von Friedberg und gegen alle des vorgenannten von Schwarzberg Helfer und gegen das Stift Mainz, mit dem derselbe ohne seinen Willen nicht Frieden oder Sühne schließen soll, indem er verspricht, dass auch er mit seinen Feinden nicht Frieden schließen werde, ohne den Landgrafen wohl bewahrt zu haben; sobald er dem Landgrafen die ihm in andern seinen Briefen versprochenen 2000 Mark bezahlt hat, soll derselbe ohne Verzug den vorgenannten Feinden entsagen und sie mit Urluge angreifen.
Nachweise

Weitere Personen

Karl IV., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Schwarzburg, Grafen, Günther XXI.

Weitere Orte

Speyer · Arnstadt (Ilmkreis/Thüringen) · Frankfurt · Friedberg · Mainz · Erzstift · Schwarzburg, Grafen

Sachbegriffe

Urkunden, kaiserliche · Bündnisse · Reichsdienste · Grafen · Stifte · Frieden · Sühne

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesta Imperii 8

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6039 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6039> (Stand: 08.05.2026)