Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 (vor) Dezember 21

Erhebung des Königsgeldes in Wirberg

Regest-Nr. 5851

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Eigenhändige Notiz des Propstes: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 9/38 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 369 Nr. 2782.
Regest
Uff sonnabend sancti Thome abend a. etc. 95 ist das Königsgeld erhoben worden zu Wirberg und in den Dörfern Reinhardshain, Beltershain, Lumda und Göbelnrod im Beisein des (Grünberger) Landknechts Mulchens in Höhe von 5 1/2 fl. 2 1/2 Tournosen, was Johann Engel, Propst zu Wirberg, bezeugt.
Diese Angabe stimmt nicht, denn 1495 war der Vortag des St. Thomastages ein Sonntag und kein Sonnabend.
Nachweise

Weitere Personen

Mulchen, Landknecht in Grünberg · Engel, Johann, Propst in Wirberg

Weitere Orte

Wirberg, Propst · Wirberg · Grünberg, Landknecht · Reinhardshain, Dorf · Beltershain, Dorf · Lumda, Dorf · Göbelnrod, Dorf

Sachbegriffe

Königsgelder · Abgaben · Dörfer · Landknechte · Pröpste · Tournosen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5851 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5851> (Stand: 04.05.2026)