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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 November 28

Georg, Johann und Gottfried von Hatzfeld erhalten 20 fl. Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5747

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/11 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 331 Nr. 2712.
Regest
Die Brüder und Vettern Georg, Johann und Gottfried von Hatzfeld, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Johann Fleck über den Empfang der 20 fl. Burglehnsgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] d. J. aus dessen Marburger Kammer fällig sind.
Es siegelt Georg von Hatzfeld.
Uff friitagh nach sant Katrinen dagh 1494.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg, Kammer · Wildenburg, Herren · Marburg, Kammerschreiber

Sachbegriffe

Brüder · Vettern · Verwandte · Herren · Quittungen · Burglehnsgelder · Kammerschreiber · Kammern · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5747 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5747> (Stand: 24.05.2026)