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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 August 26

Johann Menchen erhält sein Dienergeld vom Düsseldorfer Wartspfennig

Regest-Nr. 5436

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 40/13 (Provenienz: Düsseldorf, Zöllner). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem bekrönten Dreililienschild.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 173/175 Nr. 2403.
Regest
Dr. Johann Menchen, Propst und Kanzler, der von Landgraf Wilhelm [III.] der Junge jährlich zum 15. August vom Düsseldorfer Wartspfennig 30 fl., je 4 Kölnische Mark für den Gulden gerechnet, als Rats- und Dienstgeld erhält, quittiert über den Empfang dieses Betrages.
Sekret des Ausstellers.
Uf mandag nach sent Bartholomeus dage a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Menchen, Johann · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Düsseldorf, Wartspfennig · Köln, Mark

Sachbegriffe

Währungen, Kölnische Mark · Marken, Kölner · Währungsrelationen · Doktoren · Pröpste · Kanzler · Ratsgelder · Dienstgelder · Quittungen · Wartpfennige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5436 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5436> (Stand: 04.05.2026)