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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Januar 13

Gottfried von Wenings soll den landgräflichen Armbrustmacher Kaspar ausbezahlen

Regest-Nr. 5322

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5d (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 115 Nr. 2289.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, dem landgräflichen Armbrustmacher Kaspar im Namen des Landgrafen unverzüglich 32 1/2 fl. auszuhändigen, die er für Erledigung von Geschäften im Auftrage des Landgrafen benötigt.
Marpurg am achtzehinden tag a. etc. 93.
Zettel: Er möge dem genannten Kaspar außerdem noch die 3 1/2 fl. geben, die ihm dieser für eine Pirscharmbrust berechnet hat, die der Landgraf dem Ritter Kaspar von Berlepsch gegeben hat.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Kaspar, landgräflicher Armbrüster · Berlepsch, Kaspar von

Weitere Orte

Marburg · Butzbach, Kellner

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Finanzen, landgräfliche · Schulden · Armbrustmacher · Lohn · Handwerker · Waffen · Jagdwaffen · Jagd, Pirscharmbrüste · Aufträge, landgräfliche · Ritter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5322 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5322> (Stand: 10.05.2026)