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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 November 17

Friedrich Hund von Saulheim erhält 5 Mark Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5260

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild drei zunehmende Halbmonde zeigt (2:1). Wasserzeichen: Kanne mit aufgestecktem Kreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 83/85 Nr. 2227.
Regest
Friedrich Hund von Saulheim, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] 5 Mark Burglehnsgeld zu Rheinfels fällig sind, quittiert dem Wartspfennig Thies (Matthies Hohenfels) über den Empfang des Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff samßtag nach sanct Mertins tag 1492.
Nachweise

Weitere Personen

Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von

Weitere Orte

Saulheim · Rheinfels · Boppard, Zoll · Boppard, Zollschreiber · Boppard, Wartspfennige

Sachbegriffe

Zahltermine · Burglehnsgelder · Wartpfennige · Quittungen · Siegel · Wasserzeichen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5260 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5260> (Stand: 08.05.2026)