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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 November 17
Friedrich Hund von Saulheim erhält 5 Mark Burglehnsgeld
Regest-Nr. 5260
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild drei zunehmende Halbmonde zeigt (2:1). Wasserzeichen: Kanne mit aufgestecktem Kreuz. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 83/85 Nr. 2227. - Regest
- Friedrich Hund von Saulheim, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] 5 Mark Burglehnsgeld zu Rheinfels fällig sind, quittiert dem Wartspfennig Thies (Matthies Hohenfels) über den Empfang des Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff samßtag nach sanct Mertins tag 1492. - Nachweise
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Weitere Personen
Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von
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Weitere Orte
Saulheim · Rheinfels · Boppard, Zoll · Boppard, Zollschreiber · Boppard, Wartspfennige
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Sachbegriffe
Zahltermine · Burglehnsgelder · Wartpfennige · Quittungen · Siegel · Wasserzeichen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5260 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5260> (Stand: 08.05.2026)

