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Regesten der Landgrafen von Hessen
1502 März 13
Wilhelm II. hält Gießen für ihre Bürgschaft schadlos
Regest-Nr. 4983
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 113, Bl. 107. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 586 Nr. 1515. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er Bürgermeister und Rat zu Gießen, die er Gottfried von Treisbach und dessen Frau Elisabeth für die 25 fl. Rente, die der Landgraf diesen für 500 fl. verkauft hat, zum Bürgen und Selbstschuldner gesetzt hat, schadlos halten will.
Siegel des Ausstellers.
Marburg uff sontag nach Gregorii pape a. d. 1502. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Treisbach, Gottfried von · Treisbach, Elisabeth von, Frau Gottfrieds, geb. von Windhausen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Städte · Ehefrauen · Verkäufe · Bürgschaften · Schadlosbriefe · Renten · Selbstschuldner · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4983 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4983> (Stand: 14.05.2026)

