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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 April 28

Heinrich III. erklärt Eheverschreibung Kuno von Solms für nicht wirksam

Regest-Nr. 4713

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich'sches Archiv Lich, Kasten 2. Pergament, 4 anhängende Siegel gut erhalten.
Regesten: Solmser Urkunden 2, S. 184, Nr. 1801.
Regest
Landgraf Heinrich [III.] von Hessen bekundet, daß niemand sich der Eheverschreibung des +Grafen Kuno von Solms mit seiner Ehefrau Walpurga, jetzt verheiratete Eppstein-Münzenberg, bedienen solle, nachdem diese entgegen den Bestimmungen seines Schiedsspruchs (von 1480 Januar 1) nicht beim Rat zu Marburg hinterlegt und von Walpurgas Bruder zurückgehalten wurde.
Siegel: Aussteller, Graf Otto, Gottfried von Eppstein und seine Ehefrau Walpurga.
Freitag nach Jubilate.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Solms-Lich, Grafen, Kuno · Eppstein-Münzenberg, Herren, Walpurga, Frau Gottfrieds IX., verw. Gräfin von Solms, geb. Wild- und Rheingräfin von Dhaun-Kyrburg · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Marburg, Rat

Sachbegriffe

Eheverschreibungen · Witwen · Ehefrauen · Witwen, Wiederheirat von · Schiedssprüche · Räte · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4713 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4713> (Stand: 15.06.2026)