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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Juli 25

Gottfried von Wenings soll nach Dauernheim kommen

Regest-Nr. 4555

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 559 Nr. 1980.
Literatur: Küch, Rechtsgeschichte Marburgs 2, S. 551.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. fordert seinen Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings dringend auf, mitsamt denen von Butzbach und den Knechten noch heute zu Mitternacht zu Dauernheim (Durn-) zu sein. Wenn er das nicht mehr ermöglichen könne, so möge er eiligst den Landgräflichen nach Lindheim nachfolgen und sich durch nichts daran hindern lassen.
Marpurg uf sant Jacobs tag a. etc. 91.
Zettel: Der Landgraf teilt ferner mit, daß er den Butzbachern geschrieben und sie an ihn verwiesen habe.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Weitere Orte

Butzbach, Kellner · Marburg · Butzbach · Dauernheim · Lindheim

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Aufgebote, militärische · Kellner · Knechte · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4555 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4555> (Stand: 08.05.2026)