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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Juli 25

Gottfried von Wenings soll nach Dauernheim kommen

Regest-Nr. 4555

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 559 Nr. 1980.
Bibliography: Küch, Rechtsgeschichte Marburgs 2, S. 551.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. fordert seinen Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings dringend auf, mitsamt denen von Butzbach und den Knechten noch heute zu Mitternacht zu Dauernheim (Durn-) zu sein. Wenn er das nicht mehr ermöglichen könne, so möge er eiligst den Landgräflichen nach Lindheim nachfolgen und sich durch nichts daran hindern lassen.
Marpurg uf sant Jacobs tag a. etc. 91.
Zettel: Der Landgraf teilt ferner mit, daß er den Butzbachern geschrieben und sie an ihn verwiesen habe.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Other Places

Butzbach, Kellner · Marburg · Butzbach · Dauernheim · Lindheim

Keywords

Befehle, landgräfliche · Aufgebote, militärische · Kellner · Knechte · Landgrafenitinerar

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4555 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4555> (Stand: 09.05.2026)