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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 April 17

Gottfried von Wenings soll denen von Butzbach ein Drittel Kost geben

Regest-Nr. 4517

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 539 Nr. 1942.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, denen von Butzbach nach altem Herkommen ein Drittel der Kost in seinem Namen zu geben.
Marpurg am sontage Misericordia domini a. etc. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Weitere Orte

Butzbach, Kellner · Butzbach · Marburg

Sachbegriffe

Kellner · Herkommen, altes · Kost · Verpflegung · Befehle, landgräfliche · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4517 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4517> (Stand: 09.05.2026)