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Regesten der Landgrafen von Hessen

1488 November 8

Die Witwe des Steinmetzen erhält dessen ausstehenden Lohn

Regest-Nr. 4362

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/6 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das einen nach rechts schreitenden Hahn unter einem Kreuz zeigt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 459 Nr. 1787.
Regest
Grete, Witwe des Steinmetzmeisters Heinrich Huseler, dem der + Landgraf Heinrich [III.] für seine Steinmetzenarbeit noch Lohn schuldete, quittiert dem Kammerschreiber über den Empfang des Geldes.
Es siegelt Heinrich Heinkemann, Pfarrer zu Marburg.
Uff sonnabint nach aller seledag 1488.
Nachweise

Weitere Personen

Huseler, Heinrich, Steinmetz · Huseler, Grete, Frau des Heinrich · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Heinkemann, Heinrich, Pfarrer in Marburg

Weitere Orte

Marburg, Pfarrer

Sachbegriffe

Witwen · Steinmetze · Steinmetzarbeiten · Besoldungen · Löhne, ausstehende · Schulden · Kammerschreiber · Quittungen · Pfarrer

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 2

Stückangaben

Demadnt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4362 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4362> (Stand: 24.05.2026)