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Regesten der Landgrafen von Hessen

1425 s.d.

Hermann Diede und seine Söhne erhalten ein Lehen in Mitterode

Regest-Nr. 3177

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 573, Bl. 158.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 332 Nr. 946.
Regest
Notiz, daß der Landgraf [Ludwig I.] Herman Diede und seinen Söhnen Hermann und Ludwig als Mannlehen das Dorf Wellingerode mit der Kemenate, das Dorf Mitterode, einen freien Hof in der Stadt Sontra und 3 Hufen vor dieser Stadt mit allem Zubehör verliehen hat, wie es Lotze von Mitterode und seine Brüder von den Vorfahren des Landgrafen zu Lehen hatte.
1425.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Diede, Hermann [II.] · Diede, Hermann [III.] · Diede, Ludwig · Mitterode, Lutz von

Weitere Orte

Wellingerode, Dorf · Wellingerode, Kemenate · Mitterode, Dorf · Sontra, freier Hof

Sachbegriffe

Verwandte · Mannlehen · Dörfer · Kemenaten · Höfe, freie · Hufen · Lehen, Heimfall von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3177 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3177> (Stand: 11.05.2026)