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Regesten der Landgrafen von Hessen

1415 Mai 14

Erbe von Uffhausen wird Amtmann in Homberg/Ohm

Regest-Nr. 2875

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 335, Bl. 89.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 269 Nr. 709.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bestellt Erbe von Uffhausen zum Amtmann in Homberg (Ohm) und überweist ihm alle Amtseinnahmen zum Unterhalt seiner Knechte und seines Gesindes; er muß aber darüber abrechnen, wie es der Schultheiß vor ihm innegehabt und gehalten hat. Die drei Höfe, die Erbe vom Landgrafen pfandweise innehat - zwei zu Alsfeld und einer zu Eudorf - sollen dem Landgrafen wieder zustehen, solange die Amtmannschaft Erbes dauert. Danach fallen sie wieder an Erbe, bis sie der Landgraf einlöst. Landgraf Ludwig [I.] kann Erbe jederzeit jährlich vor Pfingsten vom Amte abberufen, wobei dieser Hausrat und Vieh wieder vollständig übergeben muß.
Siegel des Ausstellers.
D. feria tercia post festum ascensionis domini 1415.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Uffhausen, Erwin von

Weitere Orte

Homberg/Ohm, Amtmänner · Alsfeld, Hof · Eudorf, Hof

Sachbegriffe

Amtmänner · Ämter, Einkünfte aus · Knechte · Gesinde · Rechnungslegungen · Schultheiße · Höfe · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Hausrat · Vieh

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2875 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2875> (Stand: 04.05.2026)