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Regesten der Landgrafen von Hessen

1415 April 6

Die Brüder von Hatzfeld versetzen ein Burglehnsgeld in Marburg

Regest-Nr. 2870

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 330, Bl. 85v-86.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 267/268 Nr. 704.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß die Brüder Gottfried und Kraft von Hatzfeld jährlich 10 fl. Burglehnsgeld von Marburg erhalten und Gottfried nunmehr diese 10 fl. seinem Schwager Ritter Ludwig von Elfershausen und dessen Frau Grete auf 14 Jahre zum Abtrag seiner Schuld angewiesen hat, wonach der Landgraf verfahren wird, während Gottfried seinen Lehnspflichten weiter verbunden bleibt.
Siegel des Ausstellers.
1415 sabbato post festum Pasche.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hatzfeld, Gottfried [IV.] von · Hatzfeld, Kraft [X.] von · Elfershausen, Ludwig von · Elfershausen, Grete von

Weitere Orte

Marburg, Burglehnsgeld

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Schwäger · Burglehnsgelder · Schulden · Schulden, Begleichen von · Lehenspflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2870 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2870> (Stand: 11.05.2026)