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Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 April 6
Die Brüder von Hatzfeld versetzen ein Burglehnsgeld in Marburg
Regest-Nr. 2870
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 330, Bl. 85v-86. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 267/268 Nr. 704. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß die Brüder Gottfried und Kraft von Hatzfeld jährlich 10 fl. Burglehnsgeld von Marburg erhalten und Gottfried nunmehr diese 10 fl. seinem Schwager Ritter Ludwig von Elfershausen und dessen Frau Grete auf 14 Jahre zum Abtrag seiner Schuld angewiesen hat, wonach der Landgraf verfahren wird, während Gottfried seinen Lehnspflichten weiter verbunden bleibt.
Siegel des Ausstellers.
1415 sabbato post festum Pasche. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hatzfeld, Gottfried [IV.] von · Hatzfeld, Kraft [X.] von · Elfershausen, Ludwig von · Elfershausen, Grete von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Brüder · Verwandte · Schwäger · Burglehnsgelder · Schulden · Schulden, Begleichen von · Lehenspflichten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2870 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2870> (Stand: 11.05.2026)

