Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1439 Januar 20

Hans d.Ä. von Bischofshausen bestätigen die Auslösung eines Pfandes

Regest-Nr. 2547

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 229, Bl. 59v-60.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1,S. 186 Nr. 421.
Regest
Hans d.Ä. und seine Söhne Wilkin, Heinrich und Wilhelm, alle von Bischofshausen, bekunden, daß die Eltern Landgraf Ludwigs [I.] an die Eltern des Hans von Stockhausen zu Fahrenbach 5 Mark aus ihrer Allendorfer Erbgülte versetzt hatten, von denen sie an den Aussteller weiterverpfändet worden sind. Der Landgraf hat diese Gülte nunmehr mit 50 Mark eingelöst, womit alle früheren Urkunden hierüber ungültig geworden sind.
Es siegeln Hans d.Ä. und Willekyn.
Cassel uff sanct Sebestians tagk 1439.
Nachweise

Weitere Personen

Bischofshausen, Hans [II.] von · Bischofshausen, Wilkin von · Bischofshausen, Heinrich [II.] von · Bischofshausen, Wilhelm [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Stockhausen, Johann d.Ä. von

Weitere Orte

Kassel · Bischofshausen · Fahrenbach · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Erbgülte

Sachbegriffe

Erbgülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Söhne · Verwandte · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2547 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2547> (Stand: 28.05.2026)